Der Schulrat sorgt für die sachgemässe Anwendung des Schulgesetzes und der Verordnung in den ihm unterstellten Schulen und vollzieht die Beschlüsse der Schulgemeindeversammlung.
Er stellt die baulichen, organisatorisch-administrativen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für den Schulbetrieb sicher.
Er arbeitet unter Anleitung des Departementes zusammen mit den anderen Schulbehörden des Kantons und mit der Lehrerschaft an der Gestaltung einer guten Schule mit.
Im Rahmen eines Schulgemeindereglementes kann er Aufgaben an besondere Kommissionen delegieren, Lehrer mit Leitungsfunktionen betrauen und besondere Formen der Mitwirkung der Inhaber der elterlichen Sorge sowie der Schüler regeln. Die Landesschulkommission regelt Inhalt und Umfang der möglichen Aufgabenübertragung an Lehrer.
| Datum | Name | Lokalität | Organisator |
|---|---|---|---|
| 02.04.2027 | Schulgemeindeversammlung 2027 | Aula Gringel | Schulgemeinde Appenzell |
| 31.03.2028 | Schulgemeindeversammlung 2028 | Aula Gringel | Schulgemeinde Appenzell |